1. Anbieter / Geltungsbereich

(1) Anbieter dieser Website und der hier beschriebenen Leistungen ist:
Munich Work Services
Leopoldstr. 129, 80804 München, Deutschland
Telefon: +49 / 1525 9419832
E-Mail: n.ugor@munservices.de

Vertreten durch: Geschäftsführer Nurullah Ugur

(2) Diese AGB gelten für die Nutzung dieser Website sowie – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – für Verträge über Dienstleistungen von Munich Work Services im Bereich Personalvermittlung (nachfolgend „MWS“), gegenüber Unternehmen (Auftraggeber) und Bewerberinnen/Bewerbern.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MWS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen von MWS (Personalvermittlung)

(1) MWS unterstützt Auftraggeber bei der Suche, Vorauswahl und Vermittlung von Personal (z. B. Service, Logistik, Handel, Gastronomie/Hotellerie, Reinigung/Housekeeping, Handwerk, Bau, Industrie/Montage).

(2) MWS schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt. MWS schuldet insbesondere keine Einstellung/Beauftragung eines Kandidaten durch den Auftraggeber.

(3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot/der individuellen Vereinbarung (z. B. Profilanforderungen, Einsatzort, Starttermin, Laufzeit, Vergütung).

3. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung (WICHTIG)

(1) Diese AGB regeln grundsätzlich die Personalvermittlung (Recruiting).
(2) Sofern im Einzelfall eine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) gewünscht oder tatsächlich praktiziert wird, ist zu beachten, dass dafür regelmäßig eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erforderlich ist.
(3) Arbeitnehmerüberlassung wird – falls überhaupt – nur auf Basis einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung und unter Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt.

4. Vertragsschluss / Kommunikation

(1) Anfragen über Website, E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) oder Unterzeichnung eines Angebots/Vertrags zustande.

(2) MWS ist berechtigt, zur Kommunikation E-Mail zu nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt MWS alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung (z. B. Tätigkeitsbeschreibung, Qualifikationen, Arbeitszeiten, Einsatzort, Vergütungsrahmen, besondere Anforderungen).

(2) Der Auftraggeber informiert MWS unverzüglich über den Stand der Gespräche mit Kandidaten, insbesondere über Einladungen, Absagen und Vertragsabschlüsse.

(3) Der Auftraggeber behandelt Kandidatenprofile und sonstige Unterlagen vertraulich und nutzt sie ausschließlich für den Zweck der Personalsuche.

6. Bewerberinnen/Bewerber – Nutzung / Pflichten

(1) Bewerber können sich bei MWS vorstellen und Profile/Unterlagen zur Vermittlung übermitteln. Bewerber sind verpflichtet, Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen (z. B. Verfügbarkeit) mitzuteilen.

(2) Ein Anspruch auf Vermittlung, Vorstellung oder Einstellung besteht nicht.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vermittlungsunterstützung für Bewerber kostenfrei.

7. Vergütung / Honorar (Auftraggeber)

(1) Die Vergütung für Vermittlungsleistungen wird individuell vereinbart (Angebot/Vertrag).
(2) Soweit ein Erfolgshonorar vereinbart ist, wird dieses bei Abschluss eines Arbeitsvertrags oder einer sonstigen Beauftragung zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig.
(3) Als „Erfolg“ gilt auch der Abschluss eines Vertrags über einen Kandidaten, der dem Auftraggeber durch MWS nachweislich vorgestellt wurde, innerhalb von [z. B. 12] Monaten nach Vorstellung (Schutzfrist – bitte anwaltlich prüfen/anpassen).
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von [z. B. 7/14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Hinweis: Prozentwerte/Staffeln (z. B. „xx % des Bruttojahresgehalts“) solltet ihr nicht raten, sondern als Platzhalter lassen oder komplett auf das individuelle Angebot verweisen.

8. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

9. Datenschutz

(1) MWS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Rechtsgrundlagen können insbesondere Einwilligung und/oder Erforderlichkeit zur Vertragsanbahnung/-erfüllung sein.
(2) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

10. Haftung

(1) MWS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MWS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) MWS übernimmt keine Haftung für Angaben, Unterlagen oder Qualifikationen, die Kandidaten oder Dritte bereitstellen, sofern MWS diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch darstellt.

11. Gewährleistung / Qualität von Kandidaten

(1) MWS schuldet die Erbringung einer Dienstleistung (Vermittlungsbemühungen), nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs.

(2) Die finale Auswahl, Eignungsprüfung, Vertragsgestaltung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben obliegt dem Auftraggeber.

12. Laufzeit / Kündigung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vermittlungsvertrag von beiden Parteien mit [z. B. 14 Tagen] Frist gekündigt werden.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen) ist MWS für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von Leistungspflichten befreit.

14. Online-Inhalte / Verfügbarkeit der Website

(1) MWS bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Website, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

(2) Inhalte dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Zusage dar.

15. Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung

MWS ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. (Informationspflichten nach § 36 VSBG beachten.)

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmen ist – soweit zulässig – München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.